Projekte finanzieren

Sie sind eine Organisation, Institution oder die Vertretung einer solchen, die ein wohltätiges Projekt in den Bereichen Bildung und Erziehung, Entwicklungshilfe sowie Gesundheit und Soziales umsetzt? Die Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung unterstützt Ihr Vorhaben mit finanziellen Mitteln, sofern das Projekt den Vorgaben der Stiftung entspricht. Es werden nur Teilfinanzierungen an bereits laufende Projekte geleistet.

Die Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung unterstützt weltweit in Not und Bedrängnis geratene Menschen. Durch Förderung und Bildung will sie ihnen Chancen für eine bessere Lebensperspektive eröffnen und damit wieder lachende Gesichter bewirken. In besonderen Fällen leistet die Stiftung auch Soforthilfe mit einem beschleunigten Verfahren. Der Stiftungsrat der Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung vergibt Fördermittel nach den folgenden Grundsätzen:

Erfüllung des Stiftungszwecks

Die Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung konzentriert ihr Engagement auf Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Entwicklungshilfe sowie Gesundheit und Soziales. Kinder und Jugendliche haben für die Stiftung Priorität. Nach dem Prinzip «Hilfe zur Selbsthilfe» will die Stiftung Menschen befähigen, aus eigener Kraft ein besseres Leben aufzubauen.


Empfänger der Fördermittel

Die Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung unterstützt Organisationen, Institutionen oder deren Vertreter, die ein konkretes förderungswürdiges Projekt umsetzen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist zwingend. Ausgeschlossen sind Beiträge an Einzelpersonen zur Erfüllung persönlicher Bedürfnisse sowie an gewinnorientierte Institutionen.


Art der Beteiligung

Die Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung leistet nur eine Teilfinanzierung. Die Höhe des Teilbetrags wird nach eingehender Prüfung durch den Stiftungsrat festgelegt. Eine namhafte Finanzierung muss vorab sichergestellt und im Rahmen des Projektgesuchs ausgewiesen werden. Ausgeschlossen sind Beiträge zur nachträglichen Deckung entstandener Defizite.


Verwendung der Fördermittel

Die gewährten Fördermittel dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projekts verwendet werden. Werden die gewährten Mittel nicht wie vereinbart eingesetzt, muss für die weitere Verwendung eine schriftliche Zustimmung der Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung eingeholt werden.


Auszahlung der Fördermittel

Für die Auszahlung der Fördermittel ist der in der Projekteingabe festgesetzte Starttermin massgebend. Der gesprochene Beitrag wird auf ein vom Projektverantwortlichen genanntes Konto überwiesen. Verzögert sich der Start des Projekts, wird auch der Zahlungstermin entsprechend verschoben. Nicht verwendete Förderbeiträge müssen der Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung rückerstattet werden.


Nachweis

Nach Abschluss des Projekts erwartet die Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung einen Schlussbericht sowie Bildmaterial. Auf die Unterstützung des Projekts ist in den entsprechenden Publikationen und Werbemitteln des Projektträgers mit Logopräsenz und/oder Text hinzuweisen. Sämtliche Berichterstattung muss in elektronischer Form erfolgen.

Projektgesuche müssen über das offizielle Gesuchsformular eingereicht werden. Die Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung freut sich über förderungswürdige Projekte aus der ganzen Welt.